Obersten Gerichts vom 10. Dezember 2019 zeigten, dass die russischen Gerichte die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 382-FZ eher mit einem formalistischen als mit einem schiedsgerichtsfreundlichen Ansatz anwenden würden. Obwohl das neue Gesetz Übergangsbestimmungen zur Sicherstellung der Weitergeltung von Schiedsvereinbarungen nach altem Recht enthalte, sei zweifelhaft, dass Schiedsvereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen worden seien und auf eine nach dem neuen russischen Recht nicht mehr zur Beilegung von Streitigkeiten zugelassene Schiedsinstitution verweisen würden, noch durch-