In der Tat sei das Prinzip "favoris validitatis" ein anerkannter Grundsatz des russischen Schiedsverfahrensrechts, der auch Teil der Unidroit-Grundregeln für internationale Handelsverträge sei und daher als internationales Gewohnheitsrecht und damit als Quelle des russischen Rechts anerkannt werden könne. Auch das Rückwirkungsverbot und das Gebot der Rechtssicherheit sowie der Grundsatz "pacta sunt servanda" sprächen für die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der Schiedsklausel. Gemäss der Meinung der Gutachterin O.___