_" vor der Gesetzesänderung und vor der Änderung seiner Schiedsordnung am 3. Oktober 2013 zur Beurteilung der Streitsache zwar zuständig gewesen. Nach diesen Änderungen sei die Schiedsklausel jedoch nicht mehr durchsetzbar gewesen, zumal im Zusammenhang mit der Änderung der Schiedsordnung die L.________ GmbH nicht mit der I.________ verbunden gewesen sei (act. 66/1 Ziff. 15-42 und 124).