3.3 Die Parteien haben im erstinstanzlichen Verfahren verschiedene, von ihnen in Auftrag gegebene Privatgutachten bzw. Stellungnahmen zur Rechtslage im Zusammenhang mit der Schiedsvereinbarung eingereicht. Daneben beauftragte die Vorinstanz das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) mit der Erstellung eines gerichtlichen Rechtsgutachtens und Dr. O.________ (nachfolgend: Gutachterin O.________ oder Gutachterin), welche bereits beim Seite 13/38 Gutachten des SIR mitgewirkt hatte, mit der Erstellung eines gerichtlichen Ergänzungsgutachtens.