], welche die Voraussetzungen des Art. 44 dieses Gesetzes nicht erfüllen und nicht das Recht erlangt haben, als ständige Schiedsinstitution zu fungieren, keine Tätigkeiten zur Verwaltung von Schiedsverfahren ausüben (ausser das Internationale Handelsschiedsgericht und die Maritime Schiedskommission der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation). […] Seite 12/38