1. In der Russischen Föderation werden ständige Schiedsgerichtsinstitutionen von Non-Profit-Organisationen gegründet. Eine ständige Schiedsgerichtseinrichtung hat das Recht, ihre Tätigkeit auszuüben, sofern ihr von der Non-Profit-Organisation, unter der sie gegründet wurde, das Recht eingeräumt wird, die Aufgaben einer ständigen Schiedsgerichtseinrichtung auszuüben, die durch ein Protokoll der Regierung der Russischen Föderation gemäss diesem Artikel bewilligt sind.