1. Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Bildung und Tätigkeit von Schiedsgerichten und ständigen Schiedsgerichtsinstitutionen auf dem Territorium der Russischen Föderation sowie die Schiedsgerichtsbarkeit (Schiedsgerichtsverfahren). 2. Die Bestimmungen […] der Kapitel 9-12 [= Art. 44-54] dieses Gesetzes hinsichtlich der Verwaltung der Schiedsgerichtsverfahren gelten nicht nur für inländische Streitigkeiten, sondern auch für die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit mit Sitz in der Russischen Föderation. […]