1. Eine Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung der Parteien, sämtliche bzw. bestimmte Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis – oder einem Teil davon – entstanden sind oder künftig entstehen – unabhängig davon, ob das Rechtsverhältnis vertraglicher Natur ist oder nicht – einem schiedsrichterlichen Verfahren zu unterwerfen. Eine Schiedsvereinbarung kann in Form einer Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) oder in Form einer selbständigen Vereinbarung (Schiedsabrede) geschlossen werden. 2. Die Schiedsvereinbarung bedarf der Schriftform.