3.2 Zwischen den Parteien ist unbestritten, dass die L.________ GmbH nicht der "Unternehmensgruppe der I.________" angehörte (act. 92 Rz 15; act. 94 Rz 4). Im Weiteren ist unbestritten, dass das "Schiedsgericht M.________" infolge einer Gesetzesänderung vom 29. Dezember 2015 und mangels einer staatlichen Bewilligung seit dem 1. November 2017 nicht mehr existiert und nicht mehr befugt ist, Schiedsverfahren durchzuführen (act. 85 Rz 8 und 11; act. 90 Rz 14; act. 92 Rz 8, 18 und 37; act. 94 Rz 4; vgl. hinten E. 3.2.2).