Am 3. Oktober 2013 wurde die Schiedsordnung dahingehend geändert, dass das "Schiedsgericht M.________" nur noch Streitfälle zwischen "Unternehmen von I.________" behandelte (act. 18/1/4 bzw. 22/5). In einem Rundschreiben vom 3. Oktober 2013 wies der Generaldirektor der I.________ darauf hin, dass infolge dieser Änderung in Verträgen mit Unternehmen, welche nicht zur "Unternehmensgruppe der I.________" gehörten, keine entsprechende Schiedsklausel mehr aufgenommen werden solle (act. 74/6/Anhang Nr. 1).