3.1 Gemäss Art. 1 der Schiedsordnung des "Court of Arbitration M.________" (nachfolgend: "Schiedsgericht M.________"), welche beim Abschluss des Stahlhandelsvertrags in Kraft war, war dieses Schiedsgericht ein ständiges Schiedsgericht, welches in Übereinstimmung mit dem russischen Gesetz Nr. 102-FZ über die Schiedsgerichte in der Russischen Föderation vom 24. Juli 2002 (nachfolgend: Gesetz Nr. 102-FZ) errichtet wurde und Streitfälle zwischen juristischen Personen behandelte (act. 18/1/4 bzw. 22/4).