2. Am 23. April 2010 schloss die Beklagte mit der in K.________ domizilierten L.________ (nachfolgend: L.________ GmbH) einen Kaufvertrag ab, worin sich einerseits die L.________ GmbH zur Lieferung von Metallprodukten und andererseits die Beklagte zur Annahme der Ware, zur Vergütung des Kaufpreises und zum Export der Ware aus dem Zollgebiet der Russischen Föderation verpflichtete (nachfolgend: Stahlhandelsvertrag; act. 1/25 und 10/2 [deutsche Übersetzung]). In Ziff. 11 des Stahlhandelsvertrags findet sich folgende Schieds- und Rechtswahlklausel: "11. ARBITRATION AND GOVERNING LAW