4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zu Lasten der Klägerin und Berufungsbeklagten. Klägerin und Berufungsbeklagte 1. Es sei die Berufung abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten und Berufungsklägerin. Sachverhalt 1. Die D.________ AG (nachfolgend: Beklagte) mit Sitz in G.________ bezweckt ________ und gehört zum russischen Konzern H.________. Der Hauptsitz der I.________, einer russischen Aktiengesellschaft, befindet sich in J.________ (act. 1/9).