6.5 Dieses Verständnis von Ziff. 8 AKV 2018 steht im Einklang sowohl mit der Präambel als auch mit dem Rubrum und der Struktur des AKV 2018: Gegenstand des AKV 2018 war nach dieser Lesart nämlich tatsächlich nur der Kauf von 25 Aktien, was gemäss der Präambel auch der damaligen Absicht der Parteien entsprach. Dass ein den Hauptvertrag ergänzender, weitergehender Antrag der Beklagten erst relativ weit hinten im Vertrag positioniert wurde, ergibt ebenfalls Sinn, weil es sich um einen Zusatz zum eigentlichen Vertragsgegenstand handelt.