6.1 Das Kantonsgericht hat sich mit diesem Thema nicht befasst. Dabei handelt es sich allerdings um eine Rechtsfrage (vgl. vorne E. 5.2.2), weshalb sie – entgegen der Auffassung der Beklagten (act. 71 Rz 71 ff.) – von der Berufungsinstanz ohne Weiteres zu prüfen ist (vgl. Reetz/Hilber, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger [Hrsg.] Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, 3. A. 2016, Art. 317 ZPO N 53; Seiler, Die Berufung nach ZPO, 2013, N 1270). 6.2 Zur Begründung führt die Klägerin zusammengefasst Folgendes aus (act. 68 Rz 140 ff.):