Aus dem nachvertraglichen Verhalten der Parteien sind folglich Indizien für die Standpunkte beider Parteien zu finden. Da offenbar zu jenem Zeitpunkt das Verhältnis zwischen den Parteien bereits angespannt war, ist im Übrigen nicht ausgeschlossen, dass die Äusserungen beider Parteien ohnehin nicht mehr Ausdruck ihres tatsächlichen Verständnisses des AKV 2018 im Zeitpunkt des Vertragsschlusses waren, sondern vielmehr bereits von strategischen Überlegungen im Hinblick auf eine mögliche künftige Auseinandersetzung geprägt waren. Insgesamt ist das nachvertragliche Verhalten der Parteien somit wenig aussagekräftig.