ihrer ersten Reaktion darauf am 18. Juli 2019 ein, dass aus ihrer Sicht eine neuerliche Genehmigung des Verkaufs durch die übrigen Aktionäre nicht mehr nötig sei. Gegen den Abschluss eines neuen schriftlichen Vertrags erhob sie allerdings keine Einwände, sondern brachte im Gegenteil Änderungen am Entwurf von G.________ an und stellte in Aussicht, bei Einverständnis mit diesen Änderungen den Vertrag von K.________ unterzeichnen zu lassen. So gesehen liess sie sich auf Vertragsverhandlungen ein. Dieses Verhalten spricht dafür, dass beide Parteien von der Erforderlichkeit eines weiteren Vertrags ausgingen.