J.________ antwortete darauf noch am selben Tag mit einer längeren Nachricht, worin er unter anderem daran festhielt, dass die übrigen Aktionäre und der Verwaltungsrat der N.________ AG nach Auffassung der Klägerin nicht einbezogen werden müssten, weil diese Transaktion bereits im AKV 2018 festgehalten worden sei ("We still maintain that this transaction was expressly stipulated in the SPA of 4 October 2018, which was known to and approved by all shareholders of N.________ AG and also the board of N.________ AG").