_ sei ein erfahrener Geschäftsmann, der regelmässig Investitionen in Millionenhöhe auf den internationalen Finanz-, Börsen- und Private- Equity-Märkten tätige und selbstverständlich die englische Sprache bestens beherrsche. Jede andere Behauptung sei lebensfremd und schlicht falsch. Dies bestätige bereits der Umstand, dass die gesamte Korrespondenz zwischen den Parteien sowie alle im Recht liegenden Verträge auf Englisch verfasst gewesen seien. Auch mit seinen Anwälten kommuniziere G.________ auf Englisch.