5.8.6 Im Ergebnis kann aufgrund der Ausgangslage und der vorliegenden Beweise somit festgehalten werden, dass sich K.________ und G.________ am 4. Oktober 2018 jedenfalls nicht auf Augenhöhe begegneten. K.________ wurde an jenem Tag von einem Team bestehend aus seiner heutigen Rechtsvertreterin sowie einem Wirtschaftsprüfer begleitet. Zudem besassen er und R.________ als wichtigste Kunden der N.________-Gruppe eine erhebliche Verhandlungsmacht gegenüber G.________ und P.________. Da sie die Initiatoren der Sitzung waren, konnten sie sich zudem auf die Verhandlungen vorbereiten.