5.8.3 Am Treffen, welches am 4. Oktober 2018 in den Räumlichkeiten der N.________-Gruppe in F.________ (ZG) stattfand, waren nebst K.________ und G.________ C.________ als Rechtsvertreterin der Klägerin, Y.________ von der X.________ AG sowie P.________ (damals Geschäftsführer der T.________ AG) anwesend. R.________ war per Telefon zugeschaltet (act. 28 Rz 16; nicht bestritten in act. 29 Rz 47-67). Dabei wurde nebst dem AKV 2018 auch ein "Memorandum of Understanding" unterzeichnet, worin es um die Überprüfung und Restrukturierung der Investitionen von K.________ und R.________ ging (act. 28/49). Zudem ging die S.______