___ Anfang Oktober 2018 mit G.________ telefonierte, um kurzfristig das Treffen vom 4. Oktober 2018 zu vereinbaren, wobei er allerdings den Anlass für das Treffen nicht erwähnte und auch nicht ankündigte, dass er seine Rechtsanwältin sowie einen Wirtschaftsprüfer der X.________ AG, den er mit der Untersuchung gegen die T.________ AG beauftragt hatte, mitbringen würde (act. 29 Rz 59, act. 36 Rz 44).