5.8.2 Zur Ausgangslage ist zunächst festzuhalten, dass die N.________-Gruppe unbestrittenermassen hauptsächlich Finanzdienstleistungen für drei vermögende Kunden, nämlich für K.________, R.________ und G.________ (bzw. deren Investmentgesellschaften), erbracht hat. K.________ und R.________ waren dabei mit einem von der N.________-Gruppe verwalteten Vermögen von mehreren hundert Millionen Schweizer Franken bei Weitem die wichtigsten Kunden der N.________-Gruppe (act. 28 Rz 10 f., act. 29 Rz 37 lit. d). Im Herbst 2018 gelangten beide zur Auffassung, dass ihnen die N.________-Gruppe exzessive Gebühren belastet habe.