5.8 Zu berücksichtigen sind sodann die Entstehungsgeschichte und die Begleitumstände, unter denen der AKV 2018 von den Parteien unterzeichnet wurde. Die Beklagte macht dazu im Wesentlichen geltend, G.________ sei am 4. Oktober 2018 von K.________ überrumpelt worden. Er habe den Vertrag zu den von K.________ diktierten Bedingungen praktisch un- Seite 26/38 terzeichnen müssen, um einen Rückzug der beiden wichtigsten Kunden der N.________- Gruppe zu verhindern (vgl. vorne E. 5.1.7).