5.7.4 Dass der AKV 2018 nur den Verkauf von 2,5 % der Aktien der N.________ AG regeln sollte, wird im Übrigen auch durch das Rubrum gestützt. So heisst es dort ausdrücklich "Share purchase agreement […] concerning 2,5 % of the shares of N.________ AG". Im Einklang damit wird in der Präambel, wie die Beklagte zu Recht vorbringt, festgehalten, dass mit dem AKV 2018 ein früherer Aktienkaufvertrag zwischen den Parteien über 25 – und nicht etwa 50 – Aktien der N.________ AG, entsprechend 2,5 % des gesamten Aktienkapitals, rückgängig gemacht werden solle.