Die Bezeichnungen "buy" und "purchase price" wiederum weisen lediglich darauf hin, dass es auch in Ziff. 8 thematisch um den Abschluss – oder eben die Möglichkeit zum Abschluss – eines Kaufvertrages geht, was aber keine der Parteien bestreitet. Zur Frage der Verbindlichkeit der Klausel lassen sich daraus keine Schlüsse ziehen.