5.7.3 Wie die Beklagte weiter zu Recht vorbringt, unterscheiden sich Ziff. 1 und 2 auf der einen und Ziff. 8 des AKV 2018 auf der anderen Seite auch hinsichtlich der Terminologie. In Ziff. 1 ist die Rede davon, dass der Verkäufer "agrees to sell and transfer", während der Käufer "accepts to buy and receive". In Ziff. 8 heisst es dagegen nur: "The Buyer commits to buy from the Seller […]". Diese unterschiedliche Terminologie ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Parteien zwischen der Transaktion gemäss Ziff. 1 und 2 und derjenigen gemäss Ziff. 8 differenziert haben. Daran ändert nichts, dass die Parteien – gleich wie in Ziff.