Stellenwert gehabt, wäre zu erwarten, dass sie – allenfalls in zwei separaten Sektionen – beide zu Beginn des Vertrags geregelt worden wären. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um ein einziges Geschäft gehandelt hätte, das bloss gestaffelt zu vollziehen gewesen wäre. Die Systematik des Vertrags spricht daher dafür, dass es sich um zwei separate Geschäfte gehandelt hat, denen die Parteien gerade nicht dasselbe Gewicht beigemessen haben.