Dem Kaufgegenstand, dem Kaufpreis, den Vollzugsmodalitäten sowie der Regelung des Eigentums-, Gewinn- und Gefahrenübergangs wurden je separate Klauseln gewidmet. Diese Bestimmungen nehmen insgesamt knapp eine Seite des Vertrags ein und stehen an dessen Anfang. Eine weitere Seite umfassen die Ausführungen zur Rechtsform und zur Handlungsbefugnis der beiden Parteien. Erst danach, auf Seite 4 des Vertrags, befindet sich – direkt nach der Bestimmung zum Haftungs- Seite 25/38