Am 4. Oktober 2018 wäre er gemäss eigenen Angaben jedoch bereit gewesen, die zusätzlichen 2,5 % der Aktien zu kaufen. Als der Referent nachfragte, weshalb dann nicht gleich im AKV 2018 festgehalten worden sei, dass er 5 % der Aktien für CHF 8,5 Mio. kaufe, meinte er, er könne nicht sagen, was "der Verkäufer" an diesem Tag gedacht habe (act. 26 Ziff. 36-38). Befragt danach, was er mit "closing" in act. 1/18 [der E-Mail vom 9. Juli 2019 an L.________] gemeint habe, antwortete G.________ (nach mehrmaligem Hin und Her zwischen Gericht, Dolmetscherin und ihm), dass der Vertrag seiner Auffassung nach "nach Closing vollgezogen werden" sollte (act.