5.5.4 Konkret kann festgehalten werden, dass G.________ mehrfach und insgesamt konstant aussagte, Ziff. 8 des AKV 2018 sei für ihn nur eine Möglichkeit zum Kaufen weiterer Aktien gewesen und keine Verpflichtung (act. 26 Ziff. 31, 33, 41, 43 und 118). Dies sagte er zum Teil auch, ohne danach gefragt worden zu sein bzw. obwohl damit die gestellte Frage eigentlich nicht beantwortet wurde, was auch eine Folge der sprachlichen Verständnisschwierigkeiten gewesen sein kann. Im weiteren Verlauf der Befragung erklärte G.________, er habe im Juli 2019 noch auf den Bescheid von V.________ und W.________ von der T.___