5.5.3 Die wörtliche Abschrift eines Teils der Parteibefragung bestätigt diesen Eindruck (act. 37), ebenso die Tonbandaufnahme der Parteibefragung. Die aufgebotene Dänisch-Dolmetscherin war mit dem juristischen Vokabular – zumindest in der deutschen Sprache – offensichtlich nicht vertraut. Wäre es in der Befragung um einfachere Lebenssachverhalte gegangen, hätte dies womöglich nicht geschadet. Vorliegend waren die Nuancen aber gerade entscheidend. Dem ist bei der Würdigung der Aussagen von G.________ Rechnung zu tragen, namentlich indem diese nicht allzu wörtlich genommen werden können.