5.2.5 Ein Beweis gilt als erbracht, wenn das Gericht nach objektiven Gesichtspunkten von der Richtigkeit einer Sachbehauptung überzeugt ist. Das Gericht bildet sich seine Überzeugung nach freier Würdigung der Beweise (Art. 157 ZPO). Demnach hat es die Beweise frei und ohne Bindung an förmliche Beweisregeln zu prüfen. Es ist nicht an Hierarchien unter den Beweismitteln gebunden und einem bestimmten Beweismittel darf nicht im Voraus in allgemeiner Weise die Beweiseignung abgesprochen werden (BGE 143 III 297 E. 9.3.2; Urteil des Bundesgerichts 5A_88/2020 vom 11. Februar 2021 E. 4.3.2, 4A_279/2020 vom 23. Februar 2021 E. 6.7).