] werden". Damit habe er zumindest zum Ausdruck gebracht, dass sein Verständnis des Begriffs "closing" eben nicht jenes gewesen sei, dass ein Aktienkaufvertrag an diesem Datum hätte "vollgezogen" werden sollen. Vielmehr habe er mit seiner Antwort zum Ausdruck gebracht, dass am Datum des "closing" ein Vertrag habe geschlossen werden sollen, der dann anschliessend, nämlich "nach closing [hätte] vollgezogen werden" sollen.