ges verstanden. Die Vorinstanz habe sich in diesem Zusammenhang nicht mit den diesbezüglichen Aussagen von G.________ auseinandergesetzt. Dieser sei an der Parteibefragung ausdrücklich dazu befragt worden und habe nach einem Hin und Her zwischen dem Vorsitzenden und der Dolmetscherin – wobei offensichtlich gewesen sei, dass er die Frage nicht verstanden habe oder sie nicht angemessen übersetzt worden sei – sowie nach einer Intervention des Auditors geantwortet "Ja. Nach closing vollgezogen [sic!] werden".