5.5 Beide Parteien verzichteten auf die Durchführung einer Hauptverhandlung (act. 48 und 49), wobei die Klägerin gleichzeitig zur Eingabe der Beklagten vom 8. Februar 2021 Stellung nahm. Auf diese Eingabe replizierte die Beklagte am 4. März 2021 (act. 51). 5.6 Am 20. April 2021 reichten beide Parteien ihre schriftlichen Schlussvorträge ein (act. 56 und 57). Die Beklagte nahm zum Schlussvortrag der Klägerin zudem mit Eingabe vom 30. April 2021 Stellung (act. 58). 5.7 Am 27. Juli 2021 fällte das Kantonsgericht Zug, 3. Abteilung, folgenden Entscheid (act. 62; Verfahren A3 2020 2):