5.1 Nach gescheiterter Schlichtungsverhandlung reichte die Klägerin mit Eingabe vom 15. Januar 2020 beim Kantonsgericht Zug Klage gegen die Beklagte ein und beantragte, diese sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge zur Zahlung von CHF 4'250'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 12. Oktober 2019, Zug um Zug gegen Übertragung von 25 Namenaktien der N.________ AG, zu verpflichten (act. 1). In der Klageantwort vom 18. Mai 2020 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Klage (act. 9).