Damit erklärte sich L.________ einverstanden (act. 1/19). 4.2 Am 18. Juli 2019 liess G.________ L.________ per E-Mail mehrere Dokumente im Zusammenhang mit dem zweiten Aktienverkauf zur Unterzeichnung zukommen, darunter einen Vertrag, der im Wesentlichen dieselben Bestimmungen enthielt wie der Vertrag vom 4. Oktober 2018. Allerdings sah der neue Vertrag ein abweichendes Zahlungsprozedere vor: So hätten gemäss dem neuen Vertrag zuerst die Aktien übertragen werden sollen und erst danach wäre der Kaufpreis innert fünf Werktagen zu begleichen gewesen.