Am selben Tag unterzeichneten zudem die Klägerin (vertreten durch K.________), die Q.________ AG (vertreten durch R.________), P.________ (im eigenen Namen und als Vertreter der O.________ GmbH), G.________ (im eigenen Namen und als Vertreter der Beklagten) sowie die U.________ AG, die T.________ AG und die N.________ AG (letztere drei vertreten durch P.________) ein "MEMORANDUM OF UNDERSTANDING" (act. 29/49), in welchem diverse Punkte hinsichtlich des weiteren Vorgehens innerhalb der "N.________ Group" festgehalten wurden.