2.1 Die Klägerin und die Beklagte sind Aktionärinnen der N.________ AG (nachfolgend: N.________ AG). Deren Aktionariat setzt sich heute – nebst den Parteien – aus der O.________ GmbH (wirtschaftlicher Berechtigter und alleiniger Inhaber: P.________), der Q.________ AG (wirtschaftlicher Berechtigter und alleiniger Inhaber: R.________) sowie der dänischen S.________ ApS zusammen, deren wirtschaftlich Berechtigter und alleiniger Inhaber wie bei der Beklagten G.________ ist. Die Klägerin und die Q.________ AG sind gleichzeitig auch langjährige Kundinnen der T.________ AG, einer 100%igen Tochtergesellschaft der N.________ AG. Seite 3/38