Ob sich der Vater des Klägers und die Nachbarn an der Höhe der Hecke nicht gestört haben, wie die Beklagten behaupten, ist vorliegend nicht relevant. Entscheidend ist einzig, ob der Kläger seine Interessen rechtsmissbräuchlich durchsetzen will. Dies ist – wie sogleich darzulegen ist – nicht der Fall. Seite 13/17