4.3 Im Weiteren machen die Beklagten geltend, der Vater des Klägers habe vor mehr als 20 Jahren vor dem Obergericht Zug eine Vereinbarung mit den Beklagten abgeschlossen, wonach die Beklagten verpflichtet seien, den seitlichen Rückschnitt zweimal jährlich auszuführen (Verfahren A1 2000 84). Die Höhe der Hecke sei dabei nicht thematisiert worden. Formell möge es zwar zutreffen, dass der Kläger nicht an die Vereinbarung gebunden sei. Tatsache sei aber, dass sich der Rechtsvorgänger des Klägers an der Höhe der Hecke nicht gestört habe.