Es sei nicht ersichtlich, inwiefern die Hecke bei einem Rückschnitt auf die gesetzlich erlaubte Maximalhöhe von 1,8 m zerstört und das Habitat für Vögel und andere Kleintiere nicht mehr bestehen bleiben würde. Auf die von den Beklagten diesbezügliche Expertise durch den Natur- und Heimatschutz Zug könne demnach verzichtet werden, auch weil keine öffentlichrechtliche Pflicht bestehe, ein solches Habitat zu dulden. Auch raumplanerische und ökologische Überlegungen seien nicht höher zu gewichten als der gesetzliche Anspruch des Klägers auf den Rückschnitt der Hecke.