2.4 Die Beklagten würden ferner einwenden, zwischen den Interessen der Parteien bestehe ein krasses Missverhältnis. Die Hecke umschliesse eine prächtige Gartenanlage, welche das im Inventar der schützenswerten Denkmäler gelegene Wohnhaus umgebe. Zudem sei die Hecke ein wertvolles Habitat für Vögel und andere heimische Kleintiere. Würde die Hecke auf die Höhe von maximal 1,8 m zurückgeschnitten, würde sie komplett zerstört werden. Bei der Beurteilung des Missverhältnisses der Interessenlage gehe es nicht nur um die Interessen der Parteien, sondern auch um das Interesse der Allgemeinheit an einer "grünen Lunge" und Biodiversität.