CHF 6'000.00 Entscheidgebühr CHF 791.05 Kosten der Beweisführung CHF 6'791.05 Total Die Gerichtskosten werden den Beklagten auferlegt und mit dem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss von CHF 6'000.00 verrechnet. Der Fehlbetrag von CHF 791.05 wird von den Beklagten unter solidarischer Haftbarkeit nachgefordert. Die Beklagten haben dem Kläger unter solidarischer Haftbarkeit den Kostenvorschuss im Umfang von CHF 6'000.00 sowie die Kosten des Schlichtungsverfahrens im Umfang von CHF 300.00 zu ersetzen.