1.2 Die Beklagten werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, innert einer Frist von 30 Tagen ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids auf ihrem Grundstück Nr. I.________, Grundbuch G.________, sämtliche Bepflanzungen entlang der Grenze zu den klägerischen Grundstücken Nr. F.________ und Nr. H.________, beide Grundbuch G.________, insbesondere die Grünhecke, inkl. Strunke, bestehend aus Lorbeer, Hasel und Buchs sowie weiteren Gewächsen (ohne hochstämmige Bäume), Seite 6/17