1.1 Die Beklagten werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, innert einer Frist von 30 Tagen ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheids, danach wiederholend zweimal im Jahr jeweils Ende Juni sowie Ende September eines jeden Jahres, die Grünhecke bzw. die Bepflanzung entlang der Grenze zu den klägerischen Grundstücken Nr. F.________ und Nr. H.________, beide Grundbuch G.__