Mit Entscheid vom 18. Februar 2020 setzte die Einzelrichterin am Kantonsgericht Zug den Streitwert des Verfahrens auf CHF 90'000.00 fest und überwies den Prozess zuständigkeitshalber an die 1. Abteilung des Kantonsgerichts Zug zur Behandlung im ordentlichen Verfahren (act. 12).