4.2 In der Klageantwort vom 20. Januar 2020 schlossen die Beklagten auf kostenfällige Abweisung der Klage. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragten sie zudem, der Prozess sei aufgrund des Streitwertes von über CHF 30'000.00 im ordentlichen Verfahren zu führen Seite 5/17 (act. 7). Der Kläger hielt in seiner Eingabe vom 7. Februar 2020 an der Anwendung des vereinfachten Verfahrens fest (act. 11).