Sollten die zweimaligen Rückschnitte nicht rechtzeitig erfolgen, so stehen dem Kläger und K.________ (hälftige Eigentümerin des Grundstücks Nr. H.________) nach vorheriger schriftlicher Abmahnung mit einer Fristansetzung von 7 Tagen das Recht zu, die Hecke grossflächig bis zu den Grundstücksgrenzen […] auf Kosten der Beklagten durch einen Fachmann […] zurückschneiden zu lassen" (act. 1/23 S. 2 f.). Bezüglich der übrigen Rechtsbegehren konnten sich die Parteien nicht einigen, weshalb das Friedensrichteramt G.________ dem Kläger am 22. August 2019 die Klagebewilligung erteilte (act. 1/2).